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Kapitalanlage in Immobilien: Alles neu in 2023?

Während sich der Jahreswechsel nicht unbedingt dazu eignet, um gute Vorsätze zu machen, gibt es doch einige wichtige und wissenswerte Dinge, die sich mit dem Beginn des neuen Kalenderjahres ändern. Einige davon betreffen Eigentümer:innen von Häusern und Wohnungen, Vermieter:innen und Mieter:innen, aber auch Investor:innen, die planen, Immobilien als Kapitalanlage zu nutzen. Wir haben hier die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt. 

Was ändert sich 2023 bei der CO-Steuer?

Schon im Jahr 2021 wurde die CO-Steuer eingeführt. Bisher wurde diese von Mieter:innen im Rahmen ihrer Gas- und Heizölrechnung bezahlt. Ab dem 1. Januar 2023 müssen sich nun auch Vermieter:innen an der CO-Steuer beteiligen. Die Aufteilung erfolgt im Rahmen eines 10-Stufen-Modells. Dabei gilt: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der Steuer. Das Ziel des Staates ist, Anreize für die energetische Sanierung zu schaffen.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen am Ende Vermieter:innen 95 Prozent und Mieter:innen fünf Prozent der CO-Kosten tragen. Dies betrifft Gebäude, bei denen der CO₂-Ausstoß über dem Grenzwert von 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr liegt. Mieter:innen müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO-Abgabe alleine zahlen. Der untere Grenzwert liegt bei 12 kg CO₂ pro Quadratmeter pro Jahr.

Bringt die AfA für vermieteten Neubau die Wende beim Wohnungsneubau?

2023 soll die langersehnte Wende in der Wohnungsbauoffensive der Bundesregierung bringen. Für den vermieteten Neubau wird ab Januar die lineare Abschreibung (AfA) um ein Prozent von zwei auf drei Prozent pro Jahr angehoben. Außerdem wird die Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre reduziert. Mit diesen Investitionsanreizen soll laut Bauministerin Klara Geywitz (SPD) der dringend benötigte Wohnungsneubau angekurbelt werden. Für Immobilieninvestor:innen in jedem Fall eine gute Nachricht.

Wie werden Photovoltaik-Anlagen 2023 gefördert?

Auch beim Ausbau der erneuerbaren Energiequellen gibt es Neuerungen. Photovoltaik-Anlagen werden im neuen Jahr wieder stärker gefördert. Das geänderte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) unterstützt Privathaushalte wieder mehr bei der Anschaffung der nachhaltigen Anlagen. Zwar ist das EEG schon seit Juli 2022 in Kraft, die meisten Regelungen gelten jedoch erst ab dem 01. Januar 2023.

  • Die Einspeisungen werden besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für 2022 in Betrieb genommene Anlagen und bleiben auch in 2023 in konstanter Höhe erhalten. 
  • Solarmodule können nun auch statt auf dem Dach im Garten montiert werden und werden gefördert.

Wer im Bereich der PV-Anlagen investieren möchte, sollte frühzeitig in die Planung einsteigen. Geeignete Installationsbetriebe sind oft auf Monate hin ausgebucht.

Welche KfW-Förderung gibt es 2023 für Neubauten?

Die KfW-Programme zur Förderung von Neubauten werden 2023 komplett neu aufgesetzt. Ursprünglich war das bereits für Anfang Januar geplant, jetzt wird sich die Einführung der neuen Programme bis mindestens März verzögern. Bis dahin sollen die alten Programme gültig sein. Auch hier soll der Fokus auf dem Thema Nachhaltigkeit bzw. „Klimafreundlichem Bauen“ liegen. Trotz der Verzögerung der KfW-Förderung gibt es eine gute Nachricht: Die Töpfe der weiter gültigen Förderprogramme von 2022 sind noch nicht ganz leer.

Welche neuen Pflichten bringt der Mietspiegel für Städte?

Die Reform des Mietspiegelrechts trat am 1.7.2022 in Kraft. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sind nun verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Ebenfalls müssen Mieter:innen und Vermieter:innen künftig Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen geben. Einfache Mietspiegel müssen bereits ab dem 1. Januar 2023 vorliegen und auch die Auskunftspflicht gilt bereits. Wenn sich die Kommunen für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entscheiden, verlängert sich diese Frist jedoch bis zum 1. Januar 2024.

Welche Erleichterungen bringt die Gas- und Strompreisbremse?

Der Gaspreis für private Haushalte wird von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent pro kWh begrenzt (für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs). Die Gaspreisbremse gilt sowohl für Mieter:innen als auch für Eigentümer:innen. Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden im März rückwirkend angerechnet.

Der Strompreis für private Verbraucher und kleine/mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 kWh/Jahr wird (ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) auf 40 Cent pro kWh begrenzt, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Auch hier gilt die Strompreisbremse vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und im März werden Entlastungsbeträge rückwirkend angerechnet.

Was bedeutet das Recht auf einen zertifizierten WEG-Verwalter?

Ab dem 01.12.2023 können Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Dieser muss einen Sachkundenachweis vorlegen, bzw. eine entsprechende Qualifizierung oder Ausbildung nachweisen. Verwalter, die am 01.12.2020 bereits bestellt waren, gelten bis zum 01.06.2024 als zertifiziert. 

Werden 2023 die Baupreise für Immobilien weiter steigen?

Laut Statistischem Bundesamt steigen jüngst die Preise für den Bau von Wohnhäusern wieder stärker. Der Neubau verteuerte sich im vergangenen November um 16,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im August 2022 hatte es einen Zuwachs von 16,5 Prozent gegeben, nachdem im Mai 2022 mit 17,6 Prozent der stärkste Anstieg seit mehr als 50 Jahren ermittelt wurde. Allein von August bis November erhöhten sich die Baupreise um 2,5 Prozent.

Die enorme Kostensteigerung könnte dazu führen, dass viele Bauunternehmer und Investoren Abstand von geplanten Projekten nehmen – zumal sie nicht nur für Materialien mehr bezahlen müssen, sondern auch die Zinsen zuletzt merklich gestiegen sind. Gleichzeitig wird der Markt für Bestandsimmobilien dadurch für Investor:innen und Kapitalanleger:innen attraktiver, wenngleich auch hier Finanzierungen durch die gestiegenen Zinsen teurer zu Buche schlagen.

Mit Verumvest wird 2023 ein erfolgreiches Jahr für Kapitalanlagen in Immobilien

Die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2023 gehen in Richtung des nachhaltigen Sanierens bzw. Bauens. Auch faire Konditionen und Mieten stehen vermehrt auf der Agenda. Werte also, die zu den Grundüberzeugungen von Verumvest gehören. Trotz des veränderten Zinsumfeldes gehören in Zeiten von hoher Inflation Immobilien zu den besten Strategien, wenn es um Kapitalanlage und Werterhaltung geht.

Verumvest unterstützt Sie dabei, in voll vermietete, modernisierte Mehrfamilienhäuser zu investieren. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin mit Verumvest und investieren Sie in Immobilien als krisenfeste Kapitalanlage.

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