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Schneller und bezahlbarer Wohnraum: Wie die 14 aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung das Bauen, Kaufen und Investieren attraktiver machen sollen

Bei der Konferenz zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 06.11.2023 in Berlin wurde der “Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung” vereinbart. In unserem aktuellen Blogbeitrag werden wir auf die verschiedenen Maßnahmen eingehen und analysieren, welche Möglichkeiten sie unserer Ansicht nach bieten können.

Nachhaltige Immobilieninvestments profitieren von Bundesmaßnahmen

Die Bundesregierung setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen dafür ein, dass schneller bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Auf der Konferenz am 06.11.2023 in Berlin haben Bund und Länder den “Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung” vereinbart. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Bauvorhaben schneller umsetzen zu können, um Baulücken zu schließen, Dächer aufzustocken oder brachliegende Flächen in Wohnraum umzuwandeln.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Vorhabens ist der 14-Punkte-Maßnahmenplan der Bundesregierung:

  1. Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung): Durch diese steuerliche Abschreibungsmethode sollen Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver gemacht werden.
  2. Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard wird ausgesetzt: Dadurch soll mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Bauprojekten ermöglicht werden.
  3. Vereinfachung und Beschleunigung des Baus von bezahlbarem Wohnraum für alle: Hierbei geht es darum, bürokratische Hürden abzubauen und Prozesse effizienter zu gestalten.
  4. Bereitstellung von Finanzmitteln für den sozialen Wohnungsbau: Damit sollen gezielt günstige Mietwohnungen gefördert werden.
  5. KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF): Durch diese Programme sollen energiesparende und nachhaltige Bauweisen gefördert werden.
  6. Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“: Dieses Programm unterstützt junge Familien beim Erwerb von gebrauchten Immobilien.
  7. Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten: Dadurch können schnell zusätzliche Wohnungen geschaffen werden.
  8. Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden: Das Ziel ist es, energieeffiziente Gebäude zu fördern.
  9. Vergünstigte Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau: Dadurch sollen Grundstücke kostengünstiger zur Verfügung gestellt werden können.
  10. Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe: Hierbei geht es darum, den Schutz der Bewohner vor Lärmbelastungen sicherzustellen.
  11. Förderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage: Damit soll der Einsatz umweltfreundlicher Technologien im Bereich der Heizung gefördert werden.
  12. Senkung der Erwerbsnebenkosten: Hierbei wird darauf abgezielt, die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie zu reduzieren.
  13. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: Um Bauprojekte schneller realisieren zu können, sollen bürokratische Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden.
  14. Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen: Durch die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit sollen gemeinnützige Wohnungsunternehmen gefördert werden.

Mit diesem umfangreichen Maßnahmenplan möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass schneller bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie gezielte Förderprogramme soll der Wohnungsbau vorangetrieben werden. Damit wird nicht nur dem steigenden Bedarf an Wohnraum entgegengewirkt, sondern auch sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen eine angemessene Unterkunft ermöglicht.

Man sollte allerdings nicht zu hohe Erwartungen an diese Maßnahmen haben, da sie lediglich den Druck für neue Bauprojekte verringern. Doch was ist mit den vielen laufenden Baustellen, Projekten und bereits bestehenden Immobilien auf dem Markt? Sollte man abwarten und nichts tun oder wachsam bleiben und nach Schnäppchen suchen? Beide Ansätze sind legitim und haben ihre Vor- und Nachteile.

Attraktive Maßnahmen für Investoren: Nachhaltigkeit in Immobilieninvestments

Der 14-Punkte-Maßnahmenplan der Bundesregierung hält vier außerordentlich interessante Maßnahmen bereit, die Immobilieninvestoren unserer Meinung nach unbedingt in Betracht ziehen sollten. Von attraktiven Steuervorteilen durch die degressive Abschreibung für Immobilieninvestments bis hin zur Förderung von energiesparendem Neubau durch die KfW für ESG-konforme Immobilieninvestments – diese Maßnahmen bieten einmalige Chancen, um Ihr Investment optimal auszubauen. In den folgenden Abschnitten werden wir uns näher mit diesen spannenden Maßnahmen beschäftigen und Ihnen aufzeigen, wie Sie davon profitieren können.

Mit dem kürzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind auch verschiedene Programme des Bundesbauministeriums in Gefahr. Zu den betroffenen Programmen gehören unter anderem der Klimafreundliche Neubau (KFN), die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) und das Vorhaben „Gewerbe zu Wohnen“. Gemäß Angaben des Ministeriums werden die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) ausdrücklich noch bis Ende dieses Jahres zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Bürger haben also bis Ende Dezember Zeit, um Mittel für diese Programme bei der KfW anzufordern. Wie es danach aussieht, ist ungewiss. Laut einer Stellungnahme des Ministeriums wird die Bundesregierung “umgehend einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds ab 2024 erarbeiten. Bereits zugesicherte Verpflichtungen werden eingehalten. Die Bundesregierung bleibt sich auch weiterhin ihrer Verantwortung im Bereich Gebäudeklimaschutz bewusst.”
Infolgedessen nehmen wir an, dass sich die Maßnahmen möglicherweise leicht verschieben könnten, aber im Wesentlichen dennoch in ähnlicher Weise durchgeführt werden. Daher möchten wir nun einige interessante Maßnahmen für Investoren vorstellen, wie sie bisher geplant waren.

Degressive AfA: Attraktive Steuervorteile für Immobilieninvestments

Eine Maßnahme ist die Einführung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude in der Bauphase vom 30.09.23 – 01.10.29. Neu ist, dass nicht der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn das entscheidende Kriterium für die Gewährung der degressiven Afa ist. Diese Form der Abschreibung ermöglicht eine schnellere Refinanzierung der getätigten Investitionen und schafft somit attraktive Anreize für potenzielle Geldgeber.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass es bei dieser Regelung keine Baukostenobergrenzen gibt. Das bedeutet, dass bereits ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden kann, was den Einsatz moderner Technologien und nachhaltiger Baumaßnahmen fördert. Dies trägt nicht nur zur Stabilisierung der Bauwirtschaft bei, sondern auch zum Klimaschutz und zur Schonung natürlicher Ressourcen.

Wichtig zu beachten ist zudem, dass die degressive AfA für Gebäude gilt, die Wohnzwecken dienen und deren Herstellung zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Ein interessanter Unterschied zu bisherigen Regelungen besteht darin, dass nicht mehr der Bauantrag als entscheidendes Kriterium gilt, sondern der angezeigte Baubeginn.

Diese Maßnahme ergänzt sinnvoll die Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent sowie die Sonder-AfA für klimafreundlichen Mietwohnungsneubau. Zusammen bilden sie ein attraktives Gesamtpaket an Fördermaßnahmen für Investoren im Immobilienbereich.

Insgesamt lassen sich durch diese Maßnahmen sowohl finanzielle als auch ökologische Vorteile für Investoren erzielen. Die degressive AfA ermöglicht eine schnellere Amortisation der getätigten Investitionen und schafft somit attraktive Renditechancen. Gleichzeitig wird die Bauwirtschaft gestärkt und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Für Investoren, die langfristig denken und nachhaltige Investments suchen, bieten sich hier interessante Möglichkeiten, von denen sie profitieren können.

ESG-konforme Immobilieninvestments: Förderung von energiesparendem Neubau durch die KfW

Im Rahmen des KfW-Neubauprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) ergeben sich weitere attraktive Möglichkeiten für Investoren. Dieses Förderprogramm ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 signifikant zu reduzieren.

Das Besondere an diesem Programm ist seine ganzheitliche Betrachtungsweise. Es werden nicht nur hohe Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstandards gesetzt, sondern auch der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt. Dadurch entsteht ein Mehrwert sowohl in ökologischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht.

Für Bauvorhaben zur Errichtung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude bietet das KFN-Programm finanzielle Unterstützung aus dem Klima- und Transformationsfonds in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro im Jahr 2023. Diese Mittel ermöglichen es den Investoren, ihre Projekte umweltfreundlich auszuführen und gleichzeitig langfristig rentable Renditen zu erwarten.

Darüber hinaus sollte auch das zweite Programm des KFW-Bankengruppe „Wohneigentum für Familien“ (WEF) Beachtung finden: Auch hier stehen beträchtliche Fördermittel zur Verfügung – ganze 13,9 Milliarden Euro -, welche neben dem Neubau ebenfalls Sanierungen unterstützen können. Die Verbindung von nachhaltigen Bauprojekten mit staatlicher Finanzierung schafft somit eine Win-Win-Situation für Investoren und die Umwelt.

Investitionen in klimafreundliche Neubauprojekte sind daher nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv. Mit dem KfW-Neubauprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) erhalten Investoren die Möglichkeit, von den Vorteilen einer umweltschonenden Bauweise zu profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der nationalen sowie europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu leisten.

Effektiver Umbau von Gewerbeimmobilien: Nachhaltige Immobilieninvestments für Investoren

Der Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten ist ebenfalls eine vielversprechende Möglichkeit, um dem Leerstand bei Gewerbeimmobilien entgegenzuwirken. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Zuge der COVID-Pandemie werden Büros und Räume des Einzelhandels nicht mehr in bisherigem Maße genutzt. Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hat sogar prognostiziert, dass hier ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht.

Neben einer effektiven Nutzung dieser Immobilien spart diese Umwandlung auch Fläche und Baustoffe – ein positiver Aspekt hinsichtlich ihrer ökologischen Bilanz. Für Eigentümer und Investoren eröffnen sich interessante Möglichkeiten: Sie können nach den BEG-Förderbedingungen Fördermittel aus dem Klima-und Transformationsfonds (KTF) beantragen sowie gleichzeitig die betreffenden Objekte zu Wohnraum umbauen.

Noch attraktiver wird es ab 2024/2025 sein: In diesen Jahren wird nämlich ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 480 Millionen Euro Programmmitteln aufgelegt werden – speziell für den klimafreundlichen Umbau gewerblicher Gebäude zur Beseitigung des Leerstands. Investoren sollen davon profitieren durch zinsverbilligte Darlehen aus diesem Programm. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über Mittel des KTFs.

Diese Initiative bietet somit eine ideale Gelegenheit für Investoren, um in den klimafreundlichen Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnraumeinheiten einzusteigen und gleichzeitig Leerstand effektiv zu beseitigen. Das zusätzliche Förderprogramm ab 2024/2025 erleichtert die Finanzierung dieser Vorhaben erheblich. Nutzen Sie diese Chance als Investor und profitieren Sie sowohl ökonomisch als auch ökologisch von diesem vielversprechenden Marktsegment.

Förderung für umweltfreundliche Heizungen: Ein wichtiger Schritt für Immobilieninvestoren

Die Bundesregierung treibt die Heizwende voran und unterstützt Hauseigentümer bei der Installation einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage. Im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung können Einkommensabhängigkeiten von bis zu 30 bis 75 Prozent gewährt werden.

Dabei sieht die Richtlinie einen Speed-Bonus vor, insbesondere für den Austausch alter Heizungen. Ab 2024 wird dieser Bonus aufgestockt und beträgt dann statt bisherigen 20 Prozent stolze 25 Prozent. Diese geplante Degression zieht die Bundesregierung bereits jetzt vor, um einen Sanierungsimpuls zu setzen.

Darüber hinaus erweitert sich der Speed-Bonus auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter, was diese dazu motiviert, zur Wärmewende beizutragen. Dies kommt letztlich auch den Mieterinnen und Mietern zugute.

Um zusätzliche Impulse in der Baukonjunktur zu setzen soll zudem eine energieeffiziente Sanierung gefördert werden: Die bisherigen Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent sollen dabei verdoppelt werden – sowohl als direkte Förderung als auch steuerliche Abschreibung (von aktuell jeweils nur nochmals erhoben).

Für Investoren bieten sich daher auch hier interessante Möglichkeiten im Bereich des Einbaus klimafreundlicher Heizungsanlagen angesichts attraktiver finanzieller Unterstützung durch staatliche Förderprogramme wie dem BEG-Speedbonus oder verbesserten Zuschüssen zur energetischen Gebäudesanierung.

Die Bundesregierung legt damit einen klaren Fokus auf die Förderung nachhaltiger Maßnahmen und schafft somit eine vielversprechende Grundlage für Investitionen in diesem Bereich. Es ist zu erwarten, dass diese Initiativen nicht nur zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, sondern auch langfristig positive Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben werden.

ESG-konformes Bauen: Europäische Nachbarn setzen klare Vorgaben

Ein Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus zeigt, dass das Thema ESG-konformes Bauen nicht nur hierzulande von Bedeutung ist. Unsere europäischen Nachbarn wie die Niederlande, Frankreich und Großbritannien gehen konsequent voran und setzen klare Vorgaben für energieeffizientes Bauen.

Die Niederlande beispielsweise haben bereits eine gesetzliche Regelung eingeführt, die besagt, dass Bürogebäude bis zum 1. Januar 2023 mindestens ein Energielabel der Klasse C aufweisen müssen, um weiterhin genutzt werden zu dürfen. Dieser Standard entspricht einem Energieverbrauch von bis zu 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – in Deutschland wäre dies lediglich Klasse G. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem sind Eigentümer von großen Büroflächen verpflichtet, kostengünstige Effizienzmaßnahmen zu ergreifen. Banken unterstützen ihre Kunden aktiv dabei und ermutigen sie sogar dazu, eine höhere Energieeffizienz als Klasse C anzustreben.

Auch in Frankreich gibt es einen gesetzlichen Fahrplan zur Senkung des Energieverbrauchs im gewerblichen Bereich. Gebäude mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern müssen ihren Verbrauch bis 2030 um mindestens 40 Prozent senken und dem Staat ab dem Jahr 2021 regelmäßig Berichte übermitteln. Des Weiteren legt Frankreich besonderen Wert auf die Berechnung der CO2-Emissionen von Gebäuden. Dabei kommt das sogenannte Dynamic Life Cycle Assessment zum Einsatz, das den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet – von der Materialherstellung über den Bau bis hin zum Abriss. Diese Vorschriften sind besonders relevant, da in Frankreich Strom zur Beheizung von Gebäuden verwendet wird und dieser größtenteils aus Atomkraftwerken stammt.

In England und Wales wurde bereits im Jahr 2016 ein Programm namens „Minimum Energy Efficiency Standard“ eingeführt, um den energieeffizienten Wohnungsbau zu fördern. Dieses Programm verlangt von Immobilieneigentümern, dass sie ihre Gebäude auf das nationale Effizienzlevel E des Energieausweises bringen. Mieter haben sogar das Recht, entsprechende Maßnahmen einzufordern. Falls ein Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, gibt es nun ein Schnellverfahren, um ihn zur Umsetzung solcher Maßnahmen zu zwingen.

Der Blick zu unseren europäischen Nachbarn verdeutlicht somit, dass ESG-konformes Bauen nicht nur eine deutsche Angelegenheit ist. Es handelt sich um ein globales Thema, dem auch andere Länder große Bedeutung beimessen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Erfahrungen und Regelungen unserer Nachbarn können uns dabei helfen, neue Impulse für unsere eigene Baupolitik zu gewinnen und gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten.

Nachhaltige Immobilieninvestments: Eine Chance für Investoren

Abschließend lässt sich sagen, dass Nachhaltigkeit im Investmentbereich nicht nur ein Trend, sondern eine echte Chance für Investoren darstellt. ESG-Kriterien und Vorschriften im Immobilienbereich bieten zahlreiche Möglichkeiten, um nachhaltige Investments zu tätigen und damit nicht nur einen positiven Einfluss auf die Umwelt, sondern auch auf das eigene Portfolio zu haben. Verumvest setzt dabei auf besonders nachhaltige Neubauprojekte und zeigt somit, dass Nachhaltigkeit und Rendite durchaus vereinbar sind. Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag dazu motiviert hat, sich weiter mit dem Thema Nachhaltigkeit als Chance für Investoren auseinanderzusetzen und freuen uns darauf, Sie in zukünftigen Beiträgen auf diesem Weg begleiten zu dürfen.

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