Zahnärzte gehören zwar zu den Spitzenverdienern in Deutschland, aber nur die wenigsten kümmern sich aktiv um ihre Altersvorsorge oder eine zweite Einnahmequelle. Im Netz kursieren Beträge von im Schnitt bis zu 215.000 € Verdienstmöglichkeit im Jahr für niedergelassene Zahnärzte. Doch auch in der Assistenzzeit und später als angestellter Zahnarzt liegt der mögliche Verdienst deutlich über dem Durchschnittseinkommen der Deutschen. Wenn man solche Zahlen hört oder liest, kann man schnell den Eindruck bekommen, dass Altersvorsorge für Ärztinnen und Ärzte keine Rolle spielen sollte. Durch das Feedback unserer Kunden und unsere Interviewpartner wie Dr. Holger Scholz wissen wir, dass man genauer hinsehen muss. Oft ist das Gegenteil der Fall. Darum nehmen wir in diesem Blogartikel die Herausforderungen von Zahnmedizinern genauer unter die Lupe und betrachten deren finanzielle Herausforderungen – vom Studium bis ins Rentenalter.*
Abbildung 1: Der durchschnittliche Verdienst von Ärztinnen und Ärzten (Quelle: Deutsche Apotheker- und Ärztebank)
Wie hoch sind die Kosten für eine eigene Zahnarztpraxis?
Wenn man eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen möchte, hat man zunächst zwei Möglichkeiten: die Neugründung oder die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis. Bei einer Neugründung muss man mit Kosten über 400.000 € inkl. Investitionskosten rechnen. Aber auch eine Praxisübernahme kann zwischen 250.000 und 300.000 € kosten. Die Kosten sind hier davon abhängig, wie viel von der Ausstattung ersetzt und modernisiert werden muss.
Dr. Holger Scholz, der zunächst eine Zahnarztpraxis in Hamburg gründete und nun eine zahnärztliche Tagesklinik in Konstanz betreibt, beschreibt den Moment, in dem er sich mit der Investition in seine erste Praxis auseinandersetzen musste, so: „Ich kann nur sagen, dass ich kein Geld für eine Neugründung hatte. In meiner Welt hat die Praxis damals wahnsinnig viel Geld gekostet. Ich hatte schlaflose Nächte über Wochen und Monate“. Für das Thema Altersvorsorge ist zu diesem Zeitpunkt der Karriere weder aus finanzieller Sicht zu denken, noch ist dafür Zeit vorhanden.
Dabei fängt das Rechnen erst nach dem Erwerb der eigenen Praxis an. Mit der eigenen Praxis werden Zahnärzt:innen zu Unternehmer:innen und müssen nicht nur medizinisch die richtigen Entscheidungen treffen, sondern auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Für viele bedeutet dies neben dem Berufsalltag ein schwieriges und zeitintensives Thema. Viele Zahnärzt:innen arbeiten 70 – 80 Stunden pro Woche und mehr. Da bleibt kaum Zeit für private Themen, erst recht nicht für private Finanzen.
Altersvorsorge für Spitzenverdiener – ein unterschätztes Thema?
Der Anteil an selbständigen Zahnmediziner:innen ging in den vergangenen Jahren zwar zurück, liegt aber noch bei über 65 Prozent. Für alle selbständigen Zahnärzte gibt es keine staatliche Rente, sie sind verpflichtet, in ein eigenes Versorgungswerk einzuzahlen. Man könnte also davon ausgehen, dass für ein gutes Auskommen im Alter nach der Aufgabe bzw. nach dem Verkauf der eigenen Praxis gesorgt ist. Tatsächlich sind die Bezüge mit durchschnittlich 2.124 € Bruttorente vergleichsweise hoch. Allerdings tut sich selbst mit dem Erlös aus dem Verkauf der Praxis eine beträchtliche Versorgungslücke auf.
Die Versorgungslücke von Zahnärzt:innen anhand einer Beispielrechnung
Halten wir also zunächst fest, dass Zahnmediziner zwar zu den Spitzenverdiener:innen zählen, aber dennoch hohe Aufwendungen für ihr Studium sowie für den Erwerb oder die Übernahme einer Praxis haben. Die folgende Rechnung zeigt auf, warum viele dennoch oder gerade deswegen auf eine Versorgungslücke zusteuern. Nehmen wir dazu an, dass im Jahr 2041 im Alter von 65 Jahren eine Praxis verkauft werden soll. Zudem gehen wir davon aus, dass die Lebenserwartung 80 Jahre beträgt.
Beispielrechnung:
Erlös aus dem Praxisverkauf: 300.000 €
Monatlicher Betrag aus Praxisverkauf: 1.700 €
Nettorente aus Versorgungswerk monatlich 1.900 €
Nettorente gesamt monatlich: 3.600 €
Nettojahresgehalt als selbständiger Zahnarzt ca. 120.000 €
Nettomonatsgehalt: 10.000 €
Somit würden dem Zahnarzt aus unserem Beispiel mit Renteneintritt plötzlich 64 % oder 6.400 € seines bisherigen Einkommens wegbrechen. Das Beispiel ist natürlich stark vereinfacht. Dennoch lässt sich damit veranschaulichen, dass selbständige Zahnärzte dringend aktiv werden sollten, wenn es um ihre Altersvorsorge geht.
Warum viele Zahnärzte nicht ausreichend auf den Ruhestand vorbereitet sind
Selbständige Zahnärzt:innen stehen neben den finanziellen Fragestellungen vor einer weiteren Herausforderung. Ihr Studium bereitet sie kaum auf das Führen einer eigenen Praxis vor. Um mit einer eigenen Zahnarztpraxis erfolgreich zu sein, reicht es nicht aus, nur ein:e gute:r Zahnärzt:in zu sein. Man muss sich auch im Klaren darüber sein, dass man ein kleines Unternehmen gründet, mit Mitarbeiter:innen, einer Buchhaltung und allem, was sonst noch dazugehört. All diese Kenntnisse muss man sich zum Teil selbst erarbeiten.
Davon berichtet auch Dr. Holger Scholz: „Wenn man Zahnmedizin studiert, hat man von unternehmerischen Dingen praktisch keine Ahnung.“ Man kann zwar als selbständige:r Zahnärzt:in mit einem sehr guten Einkommen rechnen. Gleichzeitig muss man aber eine Praxis managen und baut sich zudem häufig parallel noch eine Familie auf. Zeit, um sich um eine gute Altersvorsorge zu kümmern oder sich Gedanken zu machen, wie lange man eigentlich arbeiten möchte, bzw. arbeiten muss, um eben nicht in die Versorgungslücken-Falle zu treten, bleibt dabei kaum.
Immobilieninvestition einfach gemacht: das Rundum-sorglos-Paket von Verumvest
Das Beispiel Zahnmedizin zeigt eines deutlich. Gerade in der Zeit, in der es am wichtigsten wäre, das Thema Altersvorsorge anzugehen, haben Zahnärzt:innen zu wenig Zeit. Denn Investition in Immobilien – ein effektiver Baustein, um die Versorgungslücke im Alter zu überbrücken – brauchen Zeit. Zeit für die Recherche nach einer guten Lage, Zeit für die Suche nach einem geeigneten Objekt sowie Zeit, um sich um die Vermietung und Verwaltung zu kümmern.
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* Wie viele andere Berufsgruppen haben auch Zahnärtzinnen und Zahnärzte die Wahl, ob sie als angestellte Zahnärzte arbeiten oder eine eigene Praxis eröffnen. Die folgenden Ausführungen gehen von dem zweiten Fall aus und so wendet sich der Artikel vor allem an Zahnärzt:innen mit eigener Praxis.
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