Termin buchen

Wann ist der Kaufpreis einer Immobilie zur Zahlung fällig?

Nach mehr als 1.500 Immobilientransaktionen wissen wir: Beim Immobilienkauf kommt es auf die Details an. Das zeigt sich einmal mehr, wenn es um die Fälligkeit des Kaufpreises geht. Der Kauf einer Immobilie unterscheidet sich hier grundlegend von anderen Kaufhandlungen.

Hat der Notartermin stattgefunden und haben sich Käufer und Verkäufer in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag über die Vertragsbestandteile geeinigt und gilt dieser Kaufvertrag als geschlossen. Aber wie geht es dann weiter? Zu welchem Zeitpunkt genau ist dann die Zahlung fällig? Hier finden Sie die Antworten.

Lese-Tipp: Sie interessieren sich für die Basics rund um den Immobilienkauf? Lesen Sie unser kostenloses E-Book zum Thema!

Der Kaufpreis wird im Kaufvertrag geregelt

Im Kaufvertrag wird durch Nennung eines Datums geregelt, wann der Kaufpreis zur Zahlung fällig gestellt wird. Die Fälligkeitsvoraussetzungen müssen jedoch komplett erfüllt sein, ehe der Kaufpreis durch den Notar fällig gestellt wird. Mit den Voraussetzungen zur Fälligkeit wird sichergestellt, dass der Käufer vertragsgemäß zum Eigentümer wird.

Der #Kauf einer #Immobilie unterscheidet sich von anderen Transaktionen. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird man zum vertragsmäßigen Eigentümer. Klick um zu Tweeten

Folgende Voraussetzungen gilt es beim Immobilienkauf zu beachten

  • Die Eintragung einer Erwerbsvormerkung im Grundbuch: Das Grundbuch ist damit zugunsten des Käufers wirtschaftlich gesperrt und praktisch fest reserviert, ohne dass ein Eigentumswechsel erfolgt ist. Die Erwerbsvormerkung wird erst später wieder aus dem Grundbuch gelöscht, wenn der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt wurde und der Verkäufer den Geldeingang dem Notar angezeigt hat.
  • Mögliche Löschungen von Belastungen aus dem Grundbuch (Abteilung II oder Abteilung III): Im Grundbuch könnte möglicherweise ein Nießbrauch, ein Wohnrecht oder Grundschulden eingetragen sein, welche für den Käufer nicht relevant sind. Im Kaufvertrag werden die Eintragungen festgestellt und in aller Regel beschrieben, was aus dem Grundbuch gelöscht werden soll. Zusätzlich dazu auch, dass der Verkäufer die Kosten für die Löschung zu tragen hat. Der Kaufpreis wird dann erst fällig, wenn die Löschung der nicht übernommenen Rechte sichergestellt ist. Bei Grundpfandrechten, die der Käufer nicht übernimmt, werden etwaige durch die Grundpfandrechte abgesicherten Forderungen der Bank des Verkäufers mit der Kaufpreiszahlung abgelöst. Die abzulösende Bank bewilligt die Löschung des Rechtes unter der Voraussetzung, dass die bei ihr bestehenden Verbindlichkeiten durch den Kaufpreis getilgt werden. Dazu ist eine Treuhandabwicklung erforderlich, die entweder durch den Notar oder eine Bank erfolgt.
  • Die Erklärung der Gemeinde über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts.
  • Falls der Verkäufer ein geerbtes Grundstück verkauft müssen alle erforderlichen Erbnachweise vorliegen und die Berichtigung des Grundbuches erfolgt sein, damit der Käufer das vom eingetragenen Eigentümer Eigentum erwirbt und damit sein guter Glaube an die Richtigkeit des Grundbuches geschützt ist.

Wollen Sie beim Immobilieninvestment sicher gehen, dass Sie alles bedacht haben? Verumvest unterstützt Sie dabei, erfolgreich in Immobilien zu investieren. Kontaktieren Sie uns direkt und vereinbaren Sie einen Telefontermin.

 

Zurück zur Übersicht